Die Gäste sind eingeladen, der Termin steht, und plötzlich fällt dir auf, dass du weder genug Stühle noch einen Plan fürs Essen hast. Damit die eigene Party nicht in Stress ausartet, hilft eine gute Partyplanung mit festem Zeitplan. Dann bleibt am Abend Zeit für das Wichtigste, deine Gäste.
Hier findest du eine Checkliste zum Ausdrucken, einen Rechner für Essen und Getränke und die Punkte, an die viele erst denken, wenn es zu spät ist. Dazu gehören Hygiene am Buffet, die Nachtruhe und die Frage, was bei Einweggeschirr heute noch erlaubt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Starte die Partyplanung vier bis sechs Wochen vorher mit Datum, Budget und Gästeliste.
- Frag schon bei der Einladung nach Allergien und Unverträglichkeiten, das empfiehlt der Deutsche Knigge-Rat.
- Als Richtwert fürs Buffet gelten rund 800 g fertige Speisen pro erwachsenem Gast und 0,5 bis 0,75 Liter alkoholfreie Getränke pro Stunde.
- Warme Speisen hältst du laut BfR an allen Stellen auf mindestens 60 °C, kalte gehören gekühlt.
- Ein Recht, einmal im Jahr laut zu feiern, gibt es nicht. Nachbarn informierst du laut Stiftung Warentest am besten eine Woche vorher persönlich.
- Einwegteller und -besteck aus Kunststoff dürfen seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, Leihgeschirr ist die Alternative.
Partyplanung-Checkliste zum Ausdrucken
Eine A4-Seite mit 37 Punkten zum Abhaken, sortiert von 6 Wochen vorher bis zum Tag nach der Party. Mit Feldern für Anlass, Gästezahl und Budget.
Der Zeitplan für deine Partyplanung
Je früher du anfängst, desto entspannter wird es. Der folgende Zeitplan passt für eine Feier mit 10 bis 30 Gästen zu Hause oder im Garten. Bei kleinen Runden kannst du die Fristen verkürzen, bei großen Festen lieber etwas früher starten.
Anlass, Datum und Uhrzeit festlegen, ein grobes Budget setzen und die Gästeliste schreiben. Kläre auch, ob der Platz zu Hause reicht oder du einen Raum mieten musst. Für große Feiern lohnt sich jetzt schon eine Vorab-Nachricht an die Gäste.
Einladungen mit einem Datum für die Rückmeldung verschicken. Laut Deutschem Knigge-Rat fragen sehr gute Gastgeber schon beim Aussprechen der Einladung nach Befindlichkeiten, also nach vegetarischer Kost, Allergien oder Unverträglichkeiten. Jetzt planst du auch das Essen, organisierst Leihgeschirr, Tische und Stühle und fragst Helfer.
Zusagen nachhalten, die Gästezahl festlegen und die Mengen berechnen. Die Stiftung Warentest rät, die Nachbarn mindestens eine Woche vorab über die Party zu informieren, am besten im persönlichen Gespräch statt per Aushang. Haltbares und Getränke kannst du schon einkaufen.
Frisches wie Gemüse und Milchprodukte kaufst du laut Herd-und-Hof.de etwa zwei Tage vor der Party. Speisen vorbereiten, die gekühlt gut halten, Getränke kalt stellen, aufräumen und die Deko anbringen.
Buffet aufbauen, kalte Speisen erst kurz vor dem Eintreffen der Gäste herausstellen und warme Speisen heiß halten. Stell gut sichtbare Müllstationen auf und denk an einen sicheren Platz für Kerzen.
Reste schnell kühlen, Leihgeschirr zurückgeben, Pfand wegbringen und dich bei Helfern und Nachbarn bedanken.
Auch deine Gäste können helfen. Der Deutsche Knigge-Rat rät Eingeladenen, möglichst zeitnah und verbindlich zu- oder abzusagen, denn nur so könnten die Gastgeber weiter planen. Ein klares Rückmeldedatum in der Einladung macht das leichter.
Wie viel Essen und Trinken pro Gast?
Die häufigste Sorge bei der Partyplanung ist, dass das Essen nicht reicht. Die Folge sind oft riesige Reste. Herd-und-Hof.de gibt die Richtwerte aus dem früheren Partyplaner der BMEL-Initiative „Zu gut für die Tonne!“ wieder. Für ein Buffet mit Vorspeisen, Hauptgerichten, Beilagen und Nachspeisen rechnet man danach mit 800 g pro Person, für junge Männer mit 1.000 g, für zierliche Frauen oder ältere Gäste mit etwa 600 g und für Kinder bis acht Jahre mit etwa 200 g. Gemeint ist jeweils das Gewicht der fertigen Speisen. Dazu kommen ein halber bis dreiviertel Liter alkoholfreie Getränke pro Person und Stunde.
Beim Buffet muss außerdem nicht jedes Gericht für alle reichen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schreibt, dass bei einer bunten Vielfalt nicht für jeden Gast eine Portion von jedem Gericht vorhanden sein muss. Der Portionsplaner der Verbraucherzentrale rät, im Zweifel lieber die Auswahl der Speisen zu erhöhen als die Mengen, und nennt Brot als gute Sättigungsbeilage.
Mengenrechner für deine Party
Mit dem Rechner bekommst du einen schnellen Überblick. Trag die Zahl der Gäste und die geplante Dauer ein.
| Beispiel: 12 Erwachsene, 3 Kinder, 5 Stunden | Menge |
|---|---|
| Fertige Speisen (12 × 800 g + 3 × 200 g) | ca. 10,2 kg |
| davon z. B. Salate und Beilagen | ca. 4 kg |
| davon z. B. Fleisch, Fisch oder vegetarische Hauptspeisen | ca. 3,5 kg |
| davon z. B. Brot, Fingerfood und Dessert | ca. 2,7 kg |
| Alkoholfreie Getränke (15 Personen × 5 Stunden × 0,5 bis 0,75 l) | ca. 38 bis 56 Liter |

Hygiene am Buffet
Ein Buffet steht oft stundenlang, und genau das ist das Risiko. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, warme Speisen ausreichend heiß zu halten, mindestens 60 °C an allen Stellen, oder sie innerhalb von wenigen Stunden auf unter 7 °C abzukühlen. Werden bei Gartenfesten über längere Zeit leicht verderbliche Lebensmittel angeboten, müssen diese laut BfR ebenfalls ausreichend gekühlt werden.
Das niedersächsische Landesamt LAVES rät, zubereitete Speisen nicht länger als zwei Stunden bei Raumtemperatur zu lagern. Stell deshalb lieber kleine Schalen hin und fülle aus dem Kühlschrank nach, statt alles auf einmal aufzutischen.
Vorsicht bei rohem Ei und Hackfleisch
Besonders anfällig sind laut Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem Hackfleisch, Eier, Mayonnaise, Tiramisu und Zabaione. Lebensmittel sollten nie lange ungekühlt in der Sonne stehen, auch späteres Kühlen macht sie nicht wieder sicher. Speisen mit rohen Eiern gehören laut Verbraucherzentrale sofort nach der Zubereitung in den Kühlschrank und sollten innerhalb von 24 Stunden gegessen werden. Für ein Buffet, das lange steht, verzichtest du am besten ganz auf Rohei. Wie du Mayonnaise sicher zubereitest, liest du in unserem Ratgeber Mayonnaise selber machen.
Übrig gebliebene gegarte Speisen bewahrst du laut BfR im Kühlschrank auf und isst sie innerhalb von zwei bis drei Tagen. Was du nicht so schnell schaffst, frierst du portionsweise ein, am besten mit Datum, wie in unserer Inventarliste für den Gefrierschrank.
Lautstärke und Nachbarn: Was erlaubt ist
Streit mit den Nachbarn ist der sicherste Weg, eine schöne Party zu beenden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man einmal im Jahr oder einmal im Monat laut feiern dürfe. Die Stiftung Warentest nennt das eine moderne Legende, und der Deutsche Mieterbund schreibt, niemand habe einen gesetzlichen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr richtig auf die Pauke zu hauen.
Schon 1990 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dem Wohnungsinhaber nicht das Recht gibt, „einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören“ (Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89). Wer ohne berechtigten Anlass Lärm macht, der die Nachbarschaft erheblich belästigt, handelt nach § 117 OWiG ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Wann die Nachtruhe beginnt, regeln die Länder und teils die Gemeinden. In Nordrhein-Westfalen sind laut § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. In Bayern dürfen die Gemeinden unter anderem die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten selbst regeln (Art. 7 BayImSchG). Als Faustregel gilt, ab 22 Uhr Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke. An Silvester spricht der Mieterbund von einer erweiterten Toleranzgrenze.
Nachbarn informieren, aber richtig
Ein Zettel im Treppenhaus oder ein persönliches Gespräch ist eine nette Geste und sorgt oft für Verständnis. Eine Erlaubnis für Lärm in der Nachtruhe ist das aber nicht. Eine Einladung an die direkten Nachbarn ist oft die beste Vorbeugung gegen Ärger. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geschirr ohne Einwegplastik
Pappteller und Plastikbesteck waren lange der Standard für Partys. Seit dem 3. Juli 2021 gilt die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Danach dürfen unter anderem Einwegbesteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen aus Kunststoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Laut Umweltbundesamt gilt das auch für biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe und für mit Kunststoff beschichtete Einwegprodukte aus Papier oder Karton. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen, also die Abgabe im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Für Teller, die du privat noch im Schrank hast, enthält sie kein Verbot.
Auch plastikfreies Einweggeschirr ist nicht automatisch die bessere Wahl. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Geschirr aus Pappe, Palmblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe enthält. Besser ist Mehrweg.
Geschirr leihen
Frag bei Partyservices oder Getränkehändlern in deiner Nähe nach Leihgeschirr und Gläsern. Laut BZfE kann Leihgeschirr oft sogar schmutzig zurückgegeben werden.
Gäste bringen Geschirr mit
Das Verbraucherportal Bayern schlägt vor, die Gäste schon in der Einladung zu bitten, eigenes Geschirr mitzubringen.
Gläser markieren
Kleine Anhänger oder abwischbare Stifte für Gläser sparen Spülgänge, weil jeder sein Glas wiederfindet.
Wenn Jugendliche feiern
Feiert dein Kind mit Freunden, stellt sich schnell die Frage nach Alkohol. Das Jugendschutzgesetz regelt in § 9 die Abgabe in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit. Bier, Wein und Sekt dürfen dort nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, andere alkoholische Getränke nicht an Minderjährige.
Für private Feiern gilt das Gesetz laut Bundesfamilienministerium nicht, hier greife die Fürsorgepflicht der Eltern. Die Stiftung Warentest betont, dass Eltern auch im privaten Bereich ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht wahren müssen und bei einer Party im Elternhaus dafür sorgen sollten, dass minderjährige Gäste nicht zu Schaden kommen. Sprich die Regeln deshalb vorher mit deinem Kind und idealerweise mit den anderen Eltern ab.
Tisch und Stimmung
Für die gedeckte Tafel findest du Tipps in unserem Ratgeber Kaffeetafel festlich eindecken. Und wenn Kerzen für Stimmung sorgen sollen, lies vorher, wie du sie sicher und lange brennen lässt.
Häufige Fehler bei der Partyplanung
Diese Fehler solltest du vermeiden
- Einladungen zu spät verschicken und kein Rückmeldedatum nennen
- Nicht nach Allergien, vegetarischer oder veganer Ernährung fragen
- Für jeden Gast eine volle Portion von jedem Gericht einplanen, sodass riesige Reste bleiben
- Das komplette Buffet stundenlang ungekühlt stehen lassen, besonders im Sommer
- Sich darauf verlassen, dass man einmal im Jahr laut feiern darf
- Keine Müllstationen aufstellen und am Ende alles aus einem Sack sortieren müssen
Fazit
Gute Partyplanung beginnt vier bis sechs Wochen vorher und folgt einem einfachen Zeitplan. Wenn Gästeliste, Einladungen, Essen, Geschirr und Nachbarn rechtzeitig geklärt sind, bleibt am Partytag nur noch der Aufbau. Mit den Richtwerten von rund 800 g fertigen Speisen pro Erwachsenem und 0,5 bis 0,75 Litern alkoholfreien Getränken pro Stunde planst du genug, ohne dass die Hälfte übrig bleibt.
Denk außerdem an die Hygiene am Buffet und an die Nachtruhe ab 22 Uhr. Druck dir die Checkliste aus, häng sie an den Kühlschrank und hak ab, was erledigt ist.
Häufige Fragen zur Partyplanung
Wann sollte man mit der Partyplanung anfangen?
Für eine Feier mit 10 bis 30 Gästen reichen in der Regel vier bis sechs Wochen. Bei großen Festen, gemieteten Räumen oder beliebten Terminen wie Silvester lohnt es sich, früher zu beginnen.
Wie viel Essen braucht man pro Person?
Als Richtwert für ein Buffet gelten rund 800 g fertige Speisen pro erwachsenem Gast, 600 bis 1.000 g je nach Appetit, und etwa 200 g für Kinder bis acht Jahre. Die Werte stammen aus dem früheren Partyplaner der Initiative „Zu gut für die Tonne!“.
Wie viele Getränke plane ich für eine Party?
Rechne mit einem halben bis dreiviertel Liter alkoholfreier Getränke pro Person und Stunde. Bei 15 Gästen und 5 Stunden sind das etwa 38 bis 56 Liter, Bier, Wein und Kaffee kommen noch dazu.
Darf man einmal im Jahr laut feiern?
Nein. Stiftung Warentest nennt das eine moderne Legende, und das OLG Düsseldorf hat schon 1990 entschieden, dass es kein Recht gibt, einmal im Monat lautstark die Nachtruhe zu stören. Ab 22 Uhr gilt in der Regel Zimmerlautstärke.
Wie lange darf Essen auf dem Buffet stehen?
Das LAVES Niedersachsen rät, zubereitete Speisen nicht länger als zwei Stunden bei Raumtemperatur zu lagern. Warme Speisen sollten laut BfR an allen Stellen mindestens 60 °C heiß bleiben, kalte gehören gekühlt.
Sind Pappteller noch erlaubt?
Einwegteller aus Kunststoff und mit Kunststoff beschichtete Pappteller dürfen seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Pappteller ohne Beschichtung nennt die Verbraucherzentrale als Alternative, weist aber auf ihre Umweltauswirkungen hin. Die Verordnung betrifft den Verkauf, nicht die Nutzung vorhandener Teller zu Hause.
Quellen
- Herd-und-Hof.de, Partybuffet ohne Reste (19.12.2015) (belegt: Richtwerte des Partyplaners von Zu gut für die Tonne: 800 g fertige Speisen pro Person, 600 bis 1.000 g, Kinder bis acht Jahre 200 g, 0,5 bis 0,75 l alkoholfreie Getränke pro Stunde, Frisches etwa zwei Tage vorher kaufen)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Festessen planen (Stand 13.12.2023) (belegt: beim Buffet nicht für jeden Gast eine Portion von jedem Gericht nötig)
- Verbraucherzentrale, Portionsplaner (Stand 16.10.2025) (belegt: lieber Auswahl als Mengen erhöhen, Brot als Sättigungsbeilage)
- BfR, Fragen und Antworten zu Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt (22.08.2024) (belegt: warme Speisen mindestens 60 °C oder rasch unter 7 °C, Kühlung bei Gartenfesten, Reste in zwei bis drei Tagen verbrauchen)
- LAVES Niedersachsen, Lebensmittelhygiene zu Hause (belegt: zubereitete Speisen nicht länger als zwei Stunden bei Raumtemperatur)
- Verbraucherzentrale Sachsen, Sommer, Sonne, Salmonellen (12.06.2025) (belegt: anfällige Lebensmittel, nicht ungekühlt in der Sonne, späteres Kühlen macht nicht sicher)
- Verbraucherzentrale, Hygiene in der Küche (Stand 15.09.2025) (belegt: Speisen mit rohen Eiern sofort kühlen, innerhalb von 24 Stunden verzehren)
- Stiftung Warentest, Partyrecht (11.12.2025) (belegt: Legende vom einmal im Jahr laut feiern, Nachbarn mindestens eine Woche vorab persönlich informieren)
- Deutscher Mieterbund, Silvesterparty (28.12.2023) (belegt: kein Anspruch auf lautes Feiern einmal im Monat oder dreimal im Jahr, erweiterte Toleranzgrenze an Silvester)
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 (belegt: kein Recht, einmal im Monat lautstark die Nachtruhe zu stören)
- § 117 OWiG, Unzulässiger Lärm (belegt: Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu fünftausend Euro)
- § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (belegt: Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr)
- Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (belegt: Gemeinden regeln Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten)
- Einwegkunststoffverbotsverordnung (belegt: Verbot des Inverkehrbringens von Besteck, Tellern, Trinkhalmen und Rührstäbchen aus Einwegkunststoff im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, Inkrafttreten 3. Juli 2021)
- Umweltbundesamt, Fragen und Antworten zur Umsetzung (aktualisiert 12.08.2026) (belegt: keine Ausnahme für biobasierte Kunststoffe, beschichtete Papierprodukte erfasst, keine Abverkaufsfrist)
- Verbraucherzentrale, Einwegplastikverbot (Stand 27.02.2025) (belegt: beschichtete Pappteller verboten, Pappteller ohne Beschichtung als Alternative mit Umweltauswirkungen, plastikfreies Einweggeschirr häufig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen)
- BZfE, Nachhaltiger essen auf Schulfesten (Stand 04.12.2024) (belegt: Leihgeschirr oft schmutzig zurückgeben)
- Verbraucherportal Bayern, Feste feiern (Stand 22.08.2024) (belegt: Gäste bitten, eigenes Geschirr mitzubringen)
- § 9 Jugendschutzgesetz (belegt: Abgabe alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit, Altersgrenzen 16 und 18)
- Bundesfamilienministerium, Jugendschutz verständlich erklärt (Mai 2023) (belegt: privater Bereich ausgenommen, Fürsorgepflicht der Eltern)
- Stiftung Warentest, Jugendschutz (11.11.2018) (belegt: Fürsorge- und Aufsichtspflicht auch bei privaten Partys)
- Deutscher Knigge-Rat, Unser Essen, eine Haltungsfrage (12.02.2022) (belegt: Gastgeber fragen bei der Einladung nach Befindlichkeiten)
- Deutscher Knigge-Rat, Wie Sie als Gast zum Gelingen beitragen (10.03.2018) (belegt: zeitnah und verbindlich zu- oder absagen)
Bildnachweis Beitragsbild: Foto Tasso Mitsarakis / Unsplash
